Land verbietet Gottesdienste mit mehr als 100 Teilnehmern

22. Dezember 2020 ©
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Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in einer ersten Änderung der aktuellen Corona-Landesverordnung Gottesdienste mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. «Gottesdienste und Zusammenkünfte von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, die den Charakter einer größeren Veranstaltung erreichen, sind untersagt», heißt es in der seit Dienstag wirksamen Änderung zur 14.
Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat in einer ersten Änderung der aktuellen Corona-Landesverordnung Gottesdienste mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. «Gottesdienste und Zusammenkünfte von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, die den Charakter einer größeren Veranstaltung erreichen, sind untersagt», heißt es in der seit Dienstag wirksamen Änderung zur 14. Corona-Bekämpfungsverordnung, die bis 10. Januar in Kraft ist. In der Begründung wird erläutert, dass bei Berücksichtigung der Religionsfreiheit eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen möglich sei.
Untersagt wird in der Änderung auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum bevorstehenden Jahreswechsel «auf öffentlichen Plätzen sowie auf öffentlichen Straßen». Über das Sprengstoffgesetz wurde bereits ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk eingeführt.
Ergänzend geregelt wurden auch Abhol-, Liefer- und Bringdienste. Diese sind nicht nur für Unternehmen erlaubt, etwa für die ansonsten geschlossenen Buchhandlungen und Restaurants, sondern auch für öffentliche Einrichtungen wie Büchereien.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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