Achteinhalb Jahre Haft für Schüsse auf Gerichtsvollzieher
16. Dezember 2020
©
16. Dezember 2020
©
Darmstadt (dpa/lhe) – Wegen versuchten Mordes an einem Gerichtsvollzieher und zwei Begleitern hat das Landgericht Darmstadt einen 68-Jährigen am Mittwoch zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der angeklagte Deutsche schoss Mitte Februar auf die drei Männer, um die Zwangsräumung seiner Wohnung in Obertshausen (Kreis Offenbach) zu verhindern.
Darmstadt (dpa/lhe) – Wegen versuchten Mordes an einem Gerichtsvollzieher und zwei Begleitern hat das Landgericht Darmstadt einen 68-Jährigen am Mittwoch zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der angeklagte Deutsche schoss Mitte Februar auf die drei Männer, um die Zwangsräumung seiner Wohnung in Obertshausen (Kreis Offenbach) zu verhindern.
Das Gericht ging in seinem Urteil von versuchtem Mord aus. Der Angeklagte habe seine arglosen Opfer mit den Pistolenschüssen überrascht, als sie im Treppenhaus standen. Anschließend habe er sie auf die Straße verfolgt und weiter Schüsse abgefeuert. Ein Opfer überlebte mit viel Glück einen Bauchschuss, ein weiteres wurde in Arm und Hüfte getroffen.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf elf Jahre Haft wegen Mordversuchs plädiert hatte. Die Verteidigung war von einer fahrlässigen Tat ausgegangen und hatte kein Strafmaß genannt.
Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe nur Aufsehen für seinen Mietrechtsfall erregen wollen. «Nur weil der Angeklagte den Kopf in den Sand gesteckt hat, ist es so weit gekommen», sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner. Der Deutsche bekam 2018 eine Mieterhöhung, die er nicht zahlen wollte. Der Angeklagte habe dann aber selbst zur Zwangsräumung beigetragen, als er dem Amtsgerichtsprozess zur Räumungsklage fernblieb, erinnerte der Richter. Die Kammer konnte für das Strafmaß nicht ausschließen, dass der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt über zwei Promille Blutalkohol hatte, nur vermindert schuldfähig war.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH