Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn wieder vor Gericht
9. Dezember 2020
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9. Dezember 2020
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Im juristischen Gezerre um die Enteignung des vom Verfall bedrohten Schlosses Reinhardsbrunn steht eine wichtige Entscheidung an. Das Landgericht Meiningen soll heute über ein Veto von zwei Grundschuldinhabern verhandeln.
Meiningen (dpa/th) - Im juristischen Gezerre um die Enteignung des vom Verfall bedrohten Schlosses Reinhardsbrunn steht eine wichtige Entscheidung an. Das Landgericht Meiningen soll heute über ein Veto von zwei Grundschuldinhabern verhandeln. Die beiden fechten eine sogenannte Ausführungsanordnung an. Mit dieser soll der bereits bestehende Beschluss zur Enteignung tatsächlich umgesetzt werden können. Dann könnten die vom Land Thüringen geplanten Sanierungsarbeiten offiziell angegangen werden.
Allerdings sei es möglich, dass die Richter nicht gleich am Mittwoch ihre Entscheidung bekannt geben. Ein späterer Verkündungstermin sei denkbar, sagte ein Sprecher des Gerichts. Zudem sei es möglich, dass die Grundschuldinhaber gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Rechtsmittel gegen eine Entscheidung einlegen.
Das Schloss in Friedrichroda (Landkreis Gotha) war 2018 mit Beschluss des Landesverwaltungsamtes zu Gunsten des Freistaats enteignet worden, um es vor dem Verfall zu retten. Das Enteignungsverfahren gilt als Präzedenzfall im Denkmalschutz in Deutschland. Allerdings beschäftigte der Streit schon mehrere Gerichte.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH