Beschluss zu Verfassungsschutz-Kontrollgremium

7. Dezember 2020 ©
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Im Streit um die Besetzung des Gremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes hat der Verfassungsgerichtshof die ausstehende Begründung für einen früheren Beschluss nachgereicht. Darin bezieht sich das auf die in der Thüringer Verfassung verankerte Chancengleichheit der Oppositionsfraktionen.
Weimar/Erfurt (dpa/th) - Im Streit um die Besetzung des Gremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes hat der Verfassungsgerichtshof die ausstehende Begründung für einen früheren Beschluss nachgereicht. Darin bezieht sich das auf die in der Thüringer Verfassung verankerte Chancengleichheit der Oppositionsfraktionen.
Zuvor hatte das im Oktober entschieden, dass sich die sogenannte parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) im Landtag zunächst nicht ohne zwei fehlende AfD-Mitglieder konstituieren darf. Zuvor müsste, etwa durch ein Verständigungsverfahren, sichergestellt werden, «dass Wahlvorschläge der Antragstellerin nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden», hieß es damals.
Am Montag reichte das die damals noch ausstehende Begründung für diesen Beschluss nach. Demnach würde «die Konstituierung der Kommission ohne Mitglieder der AfD-Fraktion und ohne Sicherstellung, dass Wahlvorschläge der AfD-Fraktion nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden, offensichtlich deren Recht als Oppositionsfraktion auf Chancengleichheit» verletzten. Eben diese Chancengleichheit sei aber in Artikel 59 der Thüringer Verfassung festgehalten.
Die ParlKK besteht aus fünf Mitgliedern. Weil aber noch nicht alle Mitglieder gewählt wurden, konnte sich die Kommission bisher nicht konstituieren. Seit der Landtagswahl 2019, bei der die AfD zweitstärkste Kraft und stärkste Oppositionskraft im Parlament wurde, stehen der AfD-Fraktion zwei Plätze in der ParlKK zu. Allerdings scheiterte die Fraktion im Landtag bislang stets mit ihren Kandidaten und erreichte in keinem Fall eine Mehrheit. Mit einem Eilantrag beim wollte die AfD-Fraktion verhindern, dass die Kommission zur Kontrolle des Verfassungsschutzes sich dennoch konstituiert.
Die Thüringer AfD mit ihrem Landesvorstand, dem Fraktionschef Björn Höcke, wird selbst vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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