Zossen muss «Reichensteuer» zahlen

3. Dezember 2020 ©
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Nach einem Zug durch mehrere Instanzen ist die brandenburgische Gemeinde Zossen (Teltow-Fläming) mit einer Beschwerde gegen die Sonderabgabe für wohlhabende Kommunen vor dem gescheitert. Die Beschwerde bezog sich auf das Ausgleichsjahr 2012, für das Zossen rund 8,9 Millionen Euro zahlen sollte.
Zossen/Karlsruhe (dpa/bb) - Nach einem Zug durch mehrere Instanzen ist die brandenburgische Gemeinde Zossen (Teltow-Fläming) mit einer Beschwerde gegen die Sonderabgabe für wohlhabende Kommunen vor dem gescheitert. Die Beschwerde bezog sich auf das Ausgleichsjahr 2012, für das Zossen rund 8,9 Millionen Euro zahlen sollte. Die Entscheidung aus Karlsruhe ist unanfechtbar, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Seit einigen Jahren müssen als finanzstark geltende Gemeinden eine Umlage an die Gesamtheit der Kommunen abführen. Diese kommt nach Angaben des Finanzministeriums nicht dem Land, sondern dem «kommunalen Topf» und dem jeweiligen Landkreis zugute.
Für das Ausgleichsjahr 2020 müssen im Februar 2021 aller Voraussicht nach elf Kommunen zahlen, an der Spitze steht Schönefeld mit rund 41 Millionen Euro. Der Gesamtbetrag belaufe sich auf etwa 62,28 Millionen Euro.
Derzeit liegen noch weitere Beschwerden anderer Gemeinden beim , darunter aus Baruth/Mark und Neuhardenberg. Entscheidungen stehen noch aus. Eine Beschwerde der Gemeinde Liebenwalde nahm das Gericht ebenfalls nicht zur Entscheidung an.
Zossen scheiterte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, das die Festsetzung der Umlage als rechtmäßig ansah. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) lehnte 2014 eine Berufung gegen die Entscheidung aus Potsdam ab - dagegen legte Zossen Beschwerde vor dem ein.
Die Richter in Karlsruhe entschieden nun ebenfalls nicht zugunsten der Gemeinde: Gebietskörperschaften und deren Organe könnten sich grundsätzlich nicht auf die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes berufen, teilte das Gericht unter anderem mit. Daher sei die Gemeinde nicht beschwerdeberechtigt. Die Beschlüsse des OVG sind damit rechtskräftig.
Das Ministerium begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Man habe «seit jeher die Auffassung vertreten, dass die Regelungen zur Finanzausgleichsumlage sinnvoll, rechtssicher und verfassungsgemäß sind», so Sprecher Ingo Decker.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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