Eilantrag gegen Verbot von «Querdenken»-Demo abgelehnt
3. Dezember 2020
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3. Dezember 2020
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Das Bremer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik abgelehnt. Das Verbot sei verhältnismäßig und erforderlich.
Bremen (dpa/lni) - Das Bremer Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer für Samstag geplanten Großdemonstration sogenannter Querdenker gegen die Corona-Politik abgelehnt. Das Verbot sei verhältnismäßig und erforderlich. Es sei kein milderes Mittel ersichtlich, welches genauso geeignet wäre, die vorliegenden Gefahren abzuwenden, hieß es in dem über 20 Seiten zählenden Beschluss des Gerichtes am Mittwochabend. Nach Angaben von Donnerstag legten die Anmelder bereits Beschwerde gegen die Entscheidung ein, über die nun das Bremer Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hat.
In der Sache geht es um eine von der Initiative «Querdenken421» unter dem Motto: «Bundesweites Fest für Frieden und Freiheit» geplante Demonstration mit bis zu 20 000 Teilnehmern auf der Bürgerweide am Hauptbahnhof. Sie wurde am Dienstag mit einer weiteren Demonstration auf dem Marktplatz vom Ordnungsamt verboten, zu der bis zu 10 000 Teilnehmer erwartet werden. Ein Wechsel von einer Demonstration zur anderen durch die Teilnehmer ist nach Angaben der beiden Anmelder ausdrücklich beabsichtigt.
Aus Sicht des Gerichtes bietet der vom Antragsteller ausgewählte Ort an der Bürgerweide für die Versammlung erkennbar nicht genügend Platz für 20 000 Teilnehmer. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hatte es unter Verweis auf die Anstrengungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie als «hanebüchen und geradezu irre» bezeichnet, «was diese Leute unter Leugnung aller Fakten und Gefahren in Bremen planen».
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH