Private Hotelbesuche bleiben auch über Weihnachten Ausnahme
30. November 2020
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30. November 2020
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Trotz der geplanten Lockerungen bei den Corona-Auflagen über Weihnachten sind Hotelübernachtungen für Familienbesuche in Bayern nur in besonderen Situationen erlaubt. Für unaufschiebbare familiäre Zwecke, wie die Teilnahme an Beerdigungen im engen Familienkreis oder notwendige Besuche von einem pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen, seien Hotelaufenthalte möglich, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.
München (dpa/lby) - Trotz der geplanten Lockerungen bei den Corona-Auflagen über Weihnachten sind Hotelübernachtungen für Familienbesuche in Bayern nur in besonderen Situationen erlaubt. Für unaufschiebbare familiäre Zwecke, wie die Teilnahme an Beerdigungen im engen Familienkreis oder notwendige Besuche von einem pflege- oder hilfsbedürftigen Angehörigen, seien Hotelaufenthalte möglich, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. «Die bloße Absicht, Verwandte oder Freunde besuchen zu wollen, stellt jedoch keinen notwendigen und unaufschiebbaren Zweck dar und führt daher nicht zur Zulässigkeit einer Beherbergung.»
Mit der Lockerung bei den Kontaktbeschränkungen über Weihnachten sei im Freistaat daher keine generelle Zulassung für private Hotelübernachtungen verbunden, sagte Holetschek. Entsprechend hatte er sich auch bei dem Radiosender Antenne Bayern geäußert. Kürzlich hatte der bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gefordert, Hotelübernachtungen bei Familienbesuchen über Weihnachten zuzulassen - wie es auch in anderen Bundesländern geplant ist.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH