Weihnachtsmärchen im Theater
30. November 2020
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30. November 2020
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An diesem Dienstag treten die neuen Corona-Beschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bis zum 20.
Schwerin (dpa/mv) - An diesem Dienstag treten die neuen Corona-Beschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bis zum 20. Dezember dürfen sich danach nur noch fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen und Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt für die Theater: Sie dürfen ihre Weihnachtsmärchen vor Schulklassen aufführen. Die ersten starten schon am 1. Dezember, wie Sprecher am Montag mitteilten.
Im Einzelhandel bleibt es beim Alten: Ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist zugelassen. Die von Bund und Ländern beschlossene Verschärfung für großflächigen Einzelhandel geht MV mit Blick auf die geringeren Infektionszahlen im Nordosten nicht mit.
Hotels und Pensionen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom 23. Dezember bis 1. Januar Familienbesucher beherbergen; drei Übernachtungen sind für Mitglieder der Kernfamilie erlaubt. Zur Kernfamilie zählen Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern und Urenkel sowie deren Lebenspartner.
Kosmetik- und Massagesalons sowie Nagelstudios dürfen möglicherweise von Samstag an wieder öffnen, wenn die Corona-Infektionszahlen am Tag davor erkennbar nach unten weisen. Am Freitag sollen die Zahlen angeschaut und überlegt werden, ob es hier zum zweiten Adventswochenende Lockerungen geben kann.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH