Heimbewohner dürfen Weihnachten mit Familie feiern
30. November 2020
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Auch bei hohen Corona-Infektionszahlen können Pflegeheimbewohner auf Wunsch das Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familie feiern. Alle Bewohner hätten das Recht, die Einrichtung zu verlassen - sofern keine Quarantäne angeordnet worden sei, sagte Michael Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Pflege, Gesundheit und Senioren der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen.
Kassel (dpa/lhe) - Auch bei hohen Corona-Infektionszahlen können Pflegeheimbewohner auf Wunsch das Weihnachtsfest im Kreise ihrer Familie feiern. Alle Bewohner hätten das Recht, die Einrichtung zu verlassen - sofern keine Quarantäne angeordnet worden sei, sagte Michael Schmidt, Leiter des Arbeitskreises Pflege, Gesundheit und Senioren der Liga der freien Wohlfahrtspflege Hessen. «Insoweit wird es keine Diskussionen geben, wenn Angehörige sagen: Wir möchten Bewohner nach Hause holen. Es gelten aber auch dort die allgemeinen Corona-Verhaltensregeln und Vorgaben.» Die Liga ist ein Zusammenschluss der Wohlfahrtsverbände, die auch Träger vieler Pflegeheime sind.
Der Pflegeschutzbund Biva hatte kürzlich davor gewarnt, dass einzelne Einrichtungen sich wieder abschotteten - auch in Hessen. Er kritisiert vor allem Heime, deren individuelle Hygienekonzepte stark von des jeweiligen landesweiten Regelung abwichen. Man müsse einen Ausgleich finden zwischen Schutz und Freiheitsrechten. «Das geschieht nicht, indem man Besuchsverbote und Quarantäne nach Ausgang aus der Einrichtung verhängt», sagte Anwalt Markus Sutorius von der Biva-Rechtsberatung.
Notfalls sollten Bewohner klagen: «Wir sehen dort Erfolgsaussichten für eine Klage, wo Besuchskonzepte von Heimen in weiten Teilen von den Landesverordnungen abweichen.» Das Hausrecht der Einrichtungen könne niemals Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen sein.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH