BGH bestätigt lebenslange Haft

27. November 2020 ©
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Die lebenslange Haftstrafe für den Mord in einem Hinterhof in Salzgitter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten zum überwiegenden Teil verworfen und den Schuldspruch bestätigt, teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit.
Braunschweig (dpa/lni) - Die lebenslange Haftstrafe für den Mord in einem Hinterhof in Salzgitter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten zum überwiegenden Teil verworfen und den Schuldspruch bestätigt, teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Das Schwurgericht dort hatte im Februar einen 34 Jahre alten Mann nach einem umfangreichen Indizienprozess wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Syrer den aus dem Irak stammenden Lebensgefährten seiner Schwester getötet hat.
Nach Überzeugung des Gerichts wartete der Mann im Januar 2019 mehr als eine Stunde lang auf einem Hinterhof-Parkplatz in Salzgitter auf sein Opfer. Als der Mann aus dem Auto stieg, feuerte er aus kurzer Distanz die Schüsse ab. Sanitäter versuchten noch, das Opfer zu reanimieren. Im Klinikum starb der Mann dann an seinen Schussverletzungen. Der Angeklagte, der einer muslimischen Familie angehört, tolerierte laut Gericht die Beziehung seiner Schwester zu ihrem Freund mit christlicher Religionszugehörigkeit nicht.
Mit dem Beschluss vom 3. November verweist der BGH das Verfahren dennoch noch einmal zurück an das Landgericht. (Az. 6 StR 326/20) Die Frage zur Feststellung der besonderen Schwere der Schuld solle erneut verhandelt werden. Zwei Gründe dafür seien nicht hinreichend tragfähig, hieß es. Die besondere Schwere der Schuld spielt bei einer lebenslangen Haft eine Rolle, wenn nach 15 Jahren eine Aussetzung zur Bewährung geprüft wird. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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