Freispruch für Anwalt gefordert
26. November 2020
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Im Betrugsprozess wegen eines erfundenen Opfers der Neonazi-Terrorzelle NSU soll der angeklagte Anwalt nach Ansicht der Verteidigung freigesprochen werden. Seine Schuld sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt worden, sagte der Verteidiger am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht in Aachen.
Aachen (dpa) - Im Betrugsprozess wegen eines erfundenen Opfers der Neonazi-Terrorzelle NSU soll der angeklagte Anwalt nach Ansicht der Verteidigung freigesprochen werden. Seine Schuld sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt worden, sagte der Verteidiger am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht in Aachen. Der Anwalt aus Eschweiler habe gutgläubig gehandelt.
Der Anwalt trat im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags der Rechtsterroristen in der Kölner Keupstraße auf. Doch das Opfer gab es nicht. Sein Mandant sei von einem Mann, der bei dem Anschlag tatsächlich verletzt wurde, getäuscht worden, erklärte der Anwalt. Der Angeklagte soll für seine Tätigkeit mehr als 200 000 Euro aus der Staatskasse bezogen haben. Die Staatsanwaltschaft hat eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt.
Über fünf Jahre waren am Oberlandesgericht München die rassistischen Morde des sogenannten «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) sowie der Mord an einer Polizistin verhandelt worden. 2018 wurde Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
In dem mehr als dreistündigen Plädoyer erklärte der Anwalt, sein Mandant habe dem inzwischen gestorbenen Anschlagsopfer geglaubt. Dieser habe Kontakt zu dem angeblichen Opfer gehalten und dafür eine Provision verlangt. Sein Mandant habe sich darauf eingelassen, weil er an dem «historisch bedeutsamem Prozess» teilnehmen wollte, sagte der Anwalt. Er sei von einem authentischen Fall ausgegangen. Doch es sei ein «Nebenklagephantom» gewesen. Bislang ist der 30. November Termin der Urteilsverkündung.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH