Mehr hessische Kommunen mit Mietpreisbremse
25. November 2020
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25. November 2020
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Hessen stärkt den Schutz der Mieter. In 49 Kommunen im Land gelten von Donnerstag an eine Mietpreisbremse bei Neuvermietung sowie verlängerte Kündigungssperrfristen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen stärkt den Schutz der Mieter. In 49 Kommunen im Land gelten von Donnerstag an eine Mietpreisbremse bei Neuvermietung sowie verlängerte Kündigungssperrfristen. «Wir können nicht zulassen, dass sogar Familien mit mittlerem Einkommen sich in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten keine Wohnung mehr leisten können», erklärte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Mittwoch in Wiesbaden. Bislang galt die Mietpreisbremse in 31 hessischen Städten und Gemeinden.
Wo die Verordnung gilt, darf die Miete nach Angaben des Ministers bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Regelung seien Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung. Bei laufenden Verträgen werden Mieterhöhungen statt auf 20 auf maximal 15 Prozent in drei Jahren gedeckelt. Auch diese Erhöhung müssten die Mieter nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete akzeptieren, berichtete Al-Wazir. «Kappungsgrenze und Mietpreisbremse verlangsamen den Mietenanstieg.»
Die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren schützten die Mieter bei einer Umwandlung und anschließendem Verkauf ihrer Wohnung vor kurzfristigen Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen, teilte der Minister mit. «Wer eine vermietete Wohnung in einem angespannten Gebiet kauft, muss wissen, dass er im Fall einer Umwandlung und Veräußerung nach Abschluss des Mietvertrages gegen den Willen der Mieter die Wohnung nicht kurzfristig kündigen kann.»
Der Landesverband der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, Haus & Grund Hessen, kritisierte die Ausweitungen deutlich: Die Mieterschutzverordnung schaffe keinen Wohnraum und destabilisiere den hessischen Mietwohnungsmarkt, mahnte Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt. Mietrechtliche Beschränkungen änderten an der hohen Nachfragesituation nichts. Das hätten die vergangenen Jahre gezeigt. Abhilfe könne einzig durch Neubau, Nachverdichtung oder Aufstockung und Dachausbau geschaffen werden.
Neu auf der Mietpreisbremsen-Liste sind den Angaben zufolge das südhessische Groß-Gerau, Biebesheim und Rüsselsheim (beide Kreis Groß-Gerau), Hainburg, Mainhausen, Neu-Isenburg und Dietzenbach (alle Kreis Offenbach), Eltville und Walluf im Rheingau, Friedrichsdorf, Usingen, Steinbach und Neu-Anspach (alle Hochtaunuskreis).
Dazu kommen Fuldabrück (Kreis Kassel), Groß-Zimmern, Roßdorf und Pfungstadt (alle Kreis Darmstadt-Dieburg), Kriftel (Main-Taunus-Kreis), Langenselbold und Maintal (beide Main-Kinzig-Kreis), Rosbach vor der Höhe (Wetteraukreis) sowie Viernheim (Kreis Bergstraße).
Dagegen sind Kassel, Hattersheim und Hofheim (beide Main-Taunus-Kreis) sowie Oberursel im Hochtaunuskreis nicht mehr auf der Liste vertreten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH