Kein dritter Prozess gegen verurteilten Ex-Finanzminister
25. November 2020
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Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) wird nicht zum dritten Mal vor dem Landgericht Koblenz stehen. Ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit der früheren Nürburgring-Affäre werde eingestellt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Koblenz (dpa/lrs) - Der wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte rheinland-pfälzische Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) wird nicht zum dritten Mal vor dem Landgericht Koblenz stehen. Ein weiteres Strafverfahren im Zusammenhang mit der früheren Nürburgring-Affäre werde eingestellt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Denn die zu erwartende Strafe fiele unter Berücksichtigung der bereits gegen Deubel verhängten Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten «nicht erheblich ins Gewicht».
Unterdessen kämpft der seit kurzem inhaftierte Ex-Politiker aus Bad Kreuznach weiter um seine Pension von monatlich etwa 6700 Euro. Sein Strafrechtsanwalt Rüdiger Weidhaas sagte, er sei zwar von Deubel nicht auch in dieser Sache beauftragt worden, wisse aber, dass der Ex-Minister inzwischen «Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht» (OVG) eingelegt habe. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte in einem Eilverfahren geurteilt, Deubel habe mit seiner Verurteilung wegen Untreue am Nürburgring seine Pension verloren.
Bei dem eingestellten Strafverfahren handelte es sich um mutmaßliche Untreue bei einer vermuteten Darlehensgewährung in Millionenhöhe ohne ausreichende Bonitätsprüfung an klamme Investoren. Laut Landgericht trägt die Staatskasse die Kosten des eingestellten Prozesses. Seinen Anwalt Weidhaas muss Deubel jedoch selbst zahlen.
Der Jurist sagte, in Rheinland-Pfalz werde in der Regel zwei Monate nach Haftantritt, also in Deubels Fall nach Weihnachten, geprüft, ob der Häftling in den offenen Vollzug wechseln könne. Bei einem 70-Jährigen ohne weiteres anhängiges Strafverfahren und ohne sonstige Schuld liege das nahe.
Das Landgericht Koblenz hatte Deubel in einem frühen ersten Prozess zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. 2015 hob der Bundesgerichtshof (BGH) dieses Urteil teilweise auf: Das Landgericht habe in zehn Fällen nicht rechtsfehlerfrei die Gefährdung von Landesvermögen begründet. Ein zweiter Prozess endete Anfang 2020 mit dem etwas milderen Urteil.
2009 war in der Eifel die internationale Privatfinanzierung des zu großen Ausbaus des Nürburgrings spektakulär gescheitert. Dieser kostete rund 330 Millionen Euro. Als sich kein Investor fand, musste das Land Rheinland-Pfalz einspringen und Deubel musste zurücktreten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH