Gericht lässt keine Befreiung vom Präsenzunterricht zu
24. November 2020
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Schülerinnen und Schüler haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie. Das Gericht in Koblenz bestätigte nach einer Mitteilung vom Dienstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße.
Koblenz (dpa/lrs) - Schülerinnen und Schüler haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie. Das Gericht in Koblenz bestätigte nach einer Mitteilung vom Dienstag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße. Die Grundentscheidung des Landes für den Präsenzunterricht stehe «zumindest derzeit» mit der Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit in Einklang, befanden die Richter. «Ein gewisses Infektionsrisiko» gehöre derzeit für die Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko.
Damit scheiterte ein Schüler an einem Gymnasium in Kaiserslautern in einem Eilrechtsschutzverfahren mit seinem Antrag, dass ihm statt Unterricht im Klassenraum Fernunterricht gewährt werden sollte. Zur Begründung hatte der Jugendliche ein Asthma-Leiden und das hohe Alter seines Vaters angegeben. Nach der Ablehnung des Antrags durch das Land ging der Schüler vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht befand, eine Befreiung vom Präsenzunterricht komme nach dem Schulgesetz nur im Einzelfall für Schüler in Betracht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig seien.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH