Fitnessstudios und Gastronomie

20. November 2020 ©
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Fitnessstudios, touristisch genutzte Beherbergung sowie Gastronomie in Sachsen müssen im aktuellen Teil-Lockdown wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach Angaben vom Freitag jeweils im Eilverfahren entschieden, dass die Betriebsverbote für diese Einrichtungen gelten.
Bautzen (dpa/sn) - Fitnessstudios, touristisch genutzte Beherbergung sowie Gastronomie in Sachsen müssen im aktuellen Teil-Lockdown wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach Angaben vom Freitag jeweils im Eilverfahren entschieden, dass die Betriebsverbote für diese Einrichtungen gelten. Die Richter lehnten es ab, die entsprechenden Passagen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der seit 13. November geltenden Fassung außer Vollzug zu setzen.
Danach ist das Betreiben von Fitnessstudios und ähnlicher Einrichtungen, soweit sie nicht medizinisch notwendigen Behandlungen dienen, verboten. Auch Hotels dürfen mit Ausnahme für notwendige berufliche, soziale oder medizinische Anlässe nicht öffnen sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen nur zur Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränken.
Das OVG ist überzeugt, dass die Entscheidungen einer möglichen Normenkontrollklage, mit der die Vorschriften endgültig für unwirksam erklärt werden könnten, standhalten, sagte ein Sprecher. Die Richter sehen es als unmöglich an, dass dort auch Hygienekonzepte helfen, die Pandemie einzudämmen. Es gebe derzeit «kein ebenso geeignetes, aber milderes Mittel als die verordnete erhebliche Kontaktminimierung», begründeten sie ihre Beschlüsse.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung im Freistaat gibt es nach Angaben des OVG-Sprechers 38 solcher Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz. «Viele betreffen Fitnessstudios.» Der aktuelle Beschluss sei der erste in Bezug auf diese Einrichtungen - und eine Eil-Grundsatzentscheidung. Diese ist unanfechtbar.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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