Ermittlungsverfahren dauert an
20. November 2020
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Das Ermittlungsverfahren zur umstrittenen Festnahme eines 15-jährigen Jugendlichen in der Düsseldorfer Altstadt dauert an. «Die Fristen zur Stellungnahme laufen bis Monatsende und können auch noch verlängert werden», sagte eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Ermittlungsverfahren zur umstrittenen Festnahme eines 15-jährigen Jugendlichen in der Düsseldorfer Altstadt dauert an. «Die Fristen zur Stellungnahme laufen bis Monatsende und können auch noch verlängert werden», sagte eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage.
Das Landesamt der Polizei für Ausbildung hatte den Polizeieinsatz bereits im August als einwandfrei bewertet: Er entspreche den in der Ausbildung vermittelten zulässigen Techniken. Das Amt sei im Abschlussbericht der Duisburger Polizei bei seiner Bewertung geblieben, so die Staatsanwaltschaft am Freitag.
Videoaufnahmen aus der Düsseldorfer Altstadt, die einen Beamten zeigen, der auf dem Kopf des Jugendlichen kniet, hatten Erinnerungen an den Fall des US-Amerikaners George Floyd geweckt, der bei einer Festnahme durch US-Polizisten ums Leben gekommen war. Im Fall Floyd hatte der Beamte allerdings auf dem Hals des Mannes gekniet - was Polizisten in Deutschland verboten ist.
Der damals 15-Jährige hatte sich laut Polizei in einen Einsatz eingemischt, bei dem es um Randalierer an einem Schnellimbiss-Restaurant in der Altstadt ging. Ein kurzes Video der Situation hatte sich rasant im Internet verbreitet. Der inzwischen 16-Jährige soll danach eine Reihe von Verletzungen vorgewiesen und angegeben haben, diese stammten von dem Polizeieinsatz.
Nach Angaben des «Kölner Stadt-Anzeigers» mit Verweis auf den Abschlussbericht der Polizei stammen die Blessuren vermutlich von einer Prügelei einen Tag später. Auch sollen einige Freunde des Jugendlichen versucht haben, einen Zeugen einzuschüchtern, der die Polizei entlastet hatte. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft am Freitag nicht.
Gegen einen Polizeibeamten wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Sein Anwalt hatte sein Verhalten als einwandfrei und vorbildlich bewertet. Gegen den 16-Jährigen waren Ermittlungen wegen Beleidigung, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet worden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH