Gericht verwirft Verbot von Demo gegen Corona-Regeln
19. November 2020
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19. November 2020
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Eine Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen darf nach einer Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts trotz eines Verbots der Stadt an diesem Donnerstagabend stattfinden. Die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, weil die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen darf nach einer Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts trotz eines Verbots der Stadt an diesem Donnerstagabend stattfinden. Die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, weil die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Dazu gehöre, Auflagen zu erlassen. Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ist möglich. (Aktenzeichen 5 L 3106/20.F)
Angemeldet ist den Angaben zufolge ab 19 Uhr eine Kundgebung aus einer Veranstaltungsreihe mit dem Titel «Coronainfo-Tour» zu dem Thema «Aufklärung zum Thema Corona Fakten» mit etwa 200 bis 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Verbotsverfügung der Stadt erging am 18. November mit Verweis auf eine Demonstration von «Querdenkern» am vergangenen Samstag, bei der Auflagen wie Abstände und Maskenpflicht nicht eingehalten worden waren. Die Kundgebungen waren deshalb von der Polizei aufgelöst worden. Die Veranstaltung soll nach Angaben des zuständigen Dezernats auf den Roßmarkt verlegt werden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH