Knalltrauma durch Feuerwerkskörper
4. November 2020
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Sieben Jahre nach der folgenschweren Explosion eines Feuerwerkskörpers gibt es eine gütliche Einigung zwischen dem betroffenen Buben und einem Bauarbeiter, der den Knallkörper zündete. Demnach zahlt der Mann dem inzwischen 19-Jährigen einen niedrigen fünfstelligen Betrag, wie das Landgericht München II mitteilte.
Oberammergau/München (dpa) - Sieben Jahre nach der folgenschweren Explosion eines Feuerwerkskörpers gibt es eine gütliche Einigung zwischen dem betroffenen Buben und einem Bauarbeiter, der den Knallkörper zündete. Demnach zahlt der Mann dem inzwischen 19-Jährigen einen niedrigen fünfstelligen Betrag, wie das Landgericht München II mitteilte. Damit seien auch zukünftige Schäden abgegolten. Für den musikalisch begabten jungen Mann, der laut Gericht eine Vielzahl von Instrumenten spielt, ist wegen des Knalltraumas von damals nach wie vor unklar, ob er Musiker werden kann.
Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen. Im Juli 2013 hatte der damals Zwölfjährige aus Thüringen mit seinen Eltern Urlaub in Oberammergau gemacht. Die Familie wollte im Ort gerade ihre Räder besteigen, als in unmittelbarer Nähe ein Feuerwerkskörper in einer Baggerschaufel detonierte. Ein Bauarbeiter, der die Familie nicht bemerkt hatte, wollte sich einen Scherz mit einem Kollegen machen.
Die Auswirkungen für den Buben waren gravierend: Er erlitt ein Knalltrauma und einen Tinnitus und musste sich einer langwierigen Behandlung unterziehen. Weil ihm Alltagsgeräusche Schmerzen bereiteten, musste er zeitweilig auch einen Gehörschutz tragen.
Das Verfahren ist seit 2016 anhängig, da der Betroffene neben Schmerzensgeld auch eine Haftung für mögliche weitere Schäden erreichen wollte. Dazu mussten mehrere Sachverständigengutachten eingeholt werden. Mit dem Vergleich sei nun endgültig Rechtsfrieden hergestellt, teilte das Gericht mit. Beide Seiten hätten den Vergleich angenommen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH