Weitere Klagen gegen Corona-Zwangsschließungen im Saarland
3. November 2020
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Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind zehn weitere Anträge gegen die seit Montag geltende coronabedingte Zwangsschließung von Betrieben eingegangen. Das teilte die Justizbehörde in Saarlouis am Dienstag mit.
Saarlouis (dpa/lrs) - Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sind zehn weitere Anträge gegen die seit Montag geltende coronabedingte Zwangsschließung von Betrieben eingegangen. Das teilte die Justizbehörde in Saarlouis am Dienstag mit. Es handele sich um Normenkontrollanträge von Inhabern von Fitnessstudios (Az.: 2 B 312/20 u.a.) sowie Betreibern von Spielhallen (Az.: 2 B 313/20 u.a.) und von Inhabern eines gastronomischen Betriebs (Az.: 2 B 320/20).
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass sich unter anderem fünf Inhaber von Tattoo- und Piercingstudios in einem Eilverfahren gegen die in der Verordnung der saarländischen Landesregierung angeordnete Betriebsuntersagung wehren (82 B 306/20). Nach Ansicht der Kläger verstoßen die Schließungen ihrer Betriebe gegen das Gebot der Gleichbehandlung, sind «unverhältnismäßig» und stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar.
Mit einer neuen Rechtsverordnung hat die Saar-Landesregierung die Corona-Regeln seit Montag verschärft. Neben der Gastronomie mussten Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen zunächst bis Ende November schließen. Anlass sind stark steigende Corona-Infektionszahlen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH