Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge von «Querdenken 089» ab
1. November 2020
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Das Verwaltungsgericht München hat Eilanträge von Gegnern der Corona-Maßnahmen gegen Auflagen der Stadt für die am Sonntag geplante Demonstration abgelehnt. Das teilte das Gericht am späten Samstagabend mit.
München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München hat Eilanträge von Gegnern der Corona-Maßnahmen gegen Auflagen der Stadt für die am Sonntag geplante Demonstration abgelehnt. Das teilte das Gericht am späten Samstagabend mit. Das Bündnis «Querdenken 089» war vor Gericht gezogen, um die Begrenzung von 1000 Teilnehmern bei der Demonstration am Sonntag aufzuheben, hatte damit jedoch keinen Erfolg.
«Bei einer Teilnehmerzahl von über 1000 Personen ist ein Verstoß gegen die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zu erwarten», entschied das Gericht. Außerdem bestätigte das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Landeshauptstadt, dass für die Teilnehmer eine Maskenpflicht gilt sowie die Untersagung der Zubringerversammlung zwischen Königsplatz und Theresienwiese.
Gegen die Beschlüsse kann das Bündnis Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Gegner der Corona-Maßnahmen wollen am Sonntag wieder in München demonstrieren. Am 12. September hatten zuletzt 10 000 Menschen auf der Theresienwiese gegen Maskenpflicht und Abstandsregeln demonstriert.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH