Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz auf Friedhöfen
31. Oktober 2020
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Wer an Allerheiligen an diesem Sonntag einen Friedhof besucht, muss im Kreis Recklinghausen einen Mundschutz tragen und Abstand einhalten zu anderen Besuchern. Damit solle das Ansteckungsrisiko möglichst gering gehalten werden, sagte ein Sprecher der Stadt Datteln.
Datteln (dpa/lnw) - Wer an Allerheiligen an diesem Sonntag einen Friedhof besucht, muss im Kreis Recklinghausen einen Mundschutz tragen und Abstand einhalten zu anderen Besuchern. Damit solle das Ansteckungsrisiko möglichst gering gehalten werden, sagte ein Sprecher der Stadt Datteln. Er wies darauf hin, dass der Besucherandrang an Allerheiligen und an Allerseelen am Montag höher sei als sonst. Große Friedshofstore sollen geöffnet werden, damit die Menschen auch beim Betreten der Anlage Abstände einhalten können. In der derzeit gültigen Coronaschutzverordnung des Landes gibt es keine speziellen Vorgaben zu Friedhöfen, der Kreis Recklinghausen erlässt die Mundschutz-Pflicht dennoch als Vorsichtsmaßnahme.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH