Neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen

30. Oktober 2020 ©
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In Sachsen wird es keine Ausnahmeregelung für den Amateursport geben. Die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates setzt die am Mittwoch von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse zum Sport wegen der Corona-Pandemie direkt um.
Dresden (dpa) - In Sachsen wird es keine Ausnahmeregelung für den Amateursport geben. Die neue Corona-Schutzverordnung des Freistaates setzt die am Mittwoch von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse zum Sport wegen der Corona-Pandemie direkt um. Das gab die Landesregierung am Freitagabend bekannt. Deshalb ruht ab Montag bis mindestens Ende November der Amateursport komplett, alle staatlichen und privaten Sportanlagen müssen geschlossen werden. Das betrifft auch Fitnessstudios. Individualsport kann weiter betrieben werden.
Ausgenommen vom Sportverbot ist der Schulsport. Er wird auf Individualsport reduziert, Mannschaftssport soll es in den kommenden vier Wochen nicht geben. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung werden die Hoffnungen vieler Sportinteressierte, von Verbänden und Vereinen auf eine sächsische Abweichung vom allgemeinen Sportverbot nicht in Erfüllung. Unter anderen hatten Landessportbund und Sächsischer Fußball-Verband ein Weiterführen des Trainings- und Wettkampfbetriebes im Amateursport gefordert.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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