Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen sinken
Eine mögliche Erklärung für den signifikanten Rückgang könnte die geplante Reduzierung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren sein, vermutete die Behörde. Derzeit laufe der Gesetzgebungsprozess. Eine Restschuldbefreiung ermöglicht einem Schuldner, nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode von den verbleibenden Insolvenzschulden befreit zu werden. Der Rückgang der Insolvenzen weise darauf hin, dass Verbraucher die Gesetzesänderung abwarten, bevor sie Insolvenzverfahren beantragen, so die Statistiker.
Auch die Anzahl an beantragten Unternehmensinsolvenzen ist im August deutlich auf 85 zurückgegangen. Im gleichen Monat des Vorjahres waren es laut Landesamt 147 gewesen. Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen seien bis Ende September von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreit gewesen, erläuterte das Landesamt.
Der Vizepräsident des Hessischen Industrie- und Handelskammertages, Christian Gastl, erklärte, dass spätestens ab Oktober in den Statistiken steigende Zahlen zu erwarten seien. «Sie spiegeln die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wider», erklärte Gastl. «Mit den neuen Corona-Maßnahmen steigt die Insolvenzgefahr weiter.»
Von den 85 beantragten Unternehmensinsolvenzen im August seien 58 Verfahren eröffnet und 27 mangels Masse abgewiesen worden, teilte das Landesamt weiter mit. Bei den Verbraucherinsolvenzen wurden 107 der 119 beantragten Verfahren eröffnet und 2 mangels Masse abgewiesen. In 10 Fällen wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen.
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