Geldstrafen wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen
30. Oktober 2020
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Weil sie zu Unrecht finanzielle Corona-Soforthilfen vom Land Hessen kassiert haben, sind zwei Kleinunternehmer vom Amtsgericht Bad Homburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag in Frankfurt mitteilte, müssen die 60 und 38 Jahre alten Geschäftsleute 900 Euro (60 Tagessätze) beziehungsweise 1350 Euro (90 Tagessätze) zahlen.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie zu Unrecht finanzielle Corona-Soforthilfen vom Land Hessen kassiert haben, sind zwei Kleinunternehmer vom Amtsgericht Bad Homburg zu Geldstrafen verurteilt worden. Wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag in Frankfurt mitteilte, müssen die 60 und 38 Jahre alten Geschäftsleute 900 Euro (60 Tagessätze) beziehungsweise 1350 Euro (90 Tagessätze) zahlen.
Der 60-Jährige hatte demnach im April nach der hessischen Richtlinie für Soforthilfe zunächst 5000 Euro erhalten und nur zwei Wochen später erneut diesen Betrag beantragt und ausgezahlt bekommen. Der 38 Jahre alte Hausmeister habe durch diese «Doppelbeantragung» 10 000 Euro zu Unrecht erlangt. Während dieser die Strafe akzeptierte, habe der 60-Jährige Einspruch gegen den gerichtlichen Strafbefehl eingelegt, sagte Niesen. Die zu Unrecht ausgezahlten Gelder seien vom Gericht eingezogen worden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH