Was ist verboten und was erlaubt?

29. Oktober 2020 ©
29. Oktober 2020 ©
Als Konsequenz aus den steigenden Infektionszahlen in Bayern wird das öffentliche Leben im Freistaat ab Montag erneut massiv eingeschränkt. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Kontakte der Menschen «auf ein absolut nötiges Minimum» einzuschränken, wie es im Kabinettsbeschluss heißt.
München (dpa) - Als Konsequenz aus den steigenden Infektionszahlen in Bayern wird das öffentliche Leben im Freistaat ab Montag erneut massiv eingeschränkt. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Kontakte der Menschen «auf ein absolut nötiges Minimum» einzuschränken, wie es im Kabinettsbeschluss heißt. Anders als im Frühjahr beim ersten Corona-Lockdown sollen aber Schulen, Kindertagesstätten, Friseure, Hochschulen, Universitäten und offen bleiben. Ein Überblick über den «Teil-Lockdown» im ohnehin tristen Monat November:
PERSÖNLICHE TREFFEN: Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum wird auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands begrenzt. Maximal dürfen nur noch zehn Personen zusammenkommen. Das heißt etwa für die anstehenden Schulferien, dass ein Kind weiter noch einen Freund oder eine Freundin treffen darf, aber eben kein zweites Kind einer anderen Familie. Darüber hinaus sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder in privaten Einrichtungen «angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel». Wo viele Menschen zusammenkommen, etwa in Einkaufsstraßen, gilt landesweit eine Maskenpflicht. Ab 22.00 Uhr darf Alkohol weder öffentlich konsumiert noch verkauft werden.
FREIZEIT: Geschlossen werden praktisch alle Freizeiteinrichtungen. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
SPORT: Untersagt ist auch jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen wie Fußball dürfen vorerst wieder nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
VERANSTALTUNGEN: Auch Messen, Kongresse und Tagungen dürfen nicht mehr stattfinden. Vom generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Auch hier müssen aber alle Hygienevorschriften wie Abstands- und Maskenpflicht weiter beachtet werden.
GASTRONOMIE: Bars, Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen müssen wie im Frühjahr wieder ihre Pforten schließen. Erlaubt bleibt nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Clubs und Diskotheken bleiben auch weiter dicht.
REISEN: Es gibt zwar kein Reiseverbot, gleichwohl sind aber alle Bürger aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote sind nur noch für nicht touristische Zwecke gestattet.
DIENSTLEISTUNGEN: Betriebe mit besonderer körperlicher Nähe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen nicht mehr weiterarbeiten. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physio-, Ergo-, Logotherapie oder Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene weiter geöffnet bleiben.
HANDEL: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
BILDUNG/SOZIALES: Schulen und Kindergärten bleiben offen, ebenso Hochschulen und Universitäten. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen dürfen auch weiter öffnen. Überall gilt die Maskenpflicht, wobei es hier zu regionalen Ausnahmen kommen kann.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

lifepr.de

Schrottabholung bei Privatleuten und Privathaushalten in Lünen

Leuten, Lünen, Schrottabholung, Privatleuten, Einrichtungen, Privathaushalten, Jahren, Firmen Seit vielen Jahren arbeiten wir mit privaten Leuten, mittelständischen Firmen, und öffentlichen Einrichtungen gemeinsam. mehr ... 29. März 2024

lokalo.de

RLP-Gericht: Windkraftanlagen zur Eigennutzung im Garten erlaubt

Garten, Windkraftanlagen, Eigennutzung, Stromerzeugung, Gericht, Oberverwaltungsgericht, Kleine, Urteil, Koblenz, Rheinland KOBLENZ. Kleine Windkraftanlagen dürfen auch für die eigene Stromerzeugung im privaten Garten aufgestellt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit seinem Urteil ... mehr ... 17. April 2024

presseportal.de

Größenanforderungen und Bauweisen bei Flächenbefestigung im Garten

Agentur, Flächen, Grundstücken, Garten, Straße, Größenanforderungen, Infrastruktur, Bereichen, Bauweisen, Hauptstadt goodRanking Online Marketing Agentur: Befestigte Flächen sind schon lange ein elementarer Bestandteil der Infrastruktur. Und das sowohl in öffentlichen Bereichen als auch auf privaten Grundstücken. Die erste gepflasterte Straße der Hauptstadt, die in einem historischen Dokument aus ... mehr ... 15. April 2024

bo.de

Straßburg will Angeln mit lebenden Wirbeltieren verbieten

Städte, Angeln, Grünen, Wirbeltieren, Initiativen, Grenoble, Bordeaux, Anglervereinigung, Straßburg Die Anglervereinigung vergaß auch nicht darauf hinzuweisen, dass auch andere von den Grünen regierte Städte wie Grenoble und Bordeaux ähnliche Initiativen gestartet hatten. Aber diese seien ... mehr ... 9. April 2024

insuedthueringen.de

Bad Salzungen Kaum noch private Verwalter auf dem Markt

Verwalter, Salzungen, Markt, Bad, Arndt, Wohnungsbaugesellschaft, Gewog, Kaum, Uwe Uwe Arndt geht davon aus, dass der Verwalter-Markt weiter schrumpfen werde. In Bad Salzungen gebe es neben der Gewog nur noch einen privaten Verwalter. Weshalb die Wohnungsbaugesellschaft vermehrt ... mehr ... 2. April 2024

presseportal.de

Handlungssicherheit durch Gewaltschutztrainings - #sicherimDienst unterstützt Netzwerkpartner durch neue Konzeption

Gewaltschutztrainings, Einrichtungen, Kommunen, Organisationen, Gewaltschutznetzwerk, Dienst, Köln, Gewalt, Handlungssicherheit, Konzeption #sicherimDienst: Münster / Köln (ots) - Vor dem Hintergrund zunehmender Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden bereits in vielen Organisationen, Einrichtungen und Kommunen Gewaltschutztrainings durchgeführt. Hierzu hat das Gewaltschutznetzwerk ... mehr ... 12. April 2024

gameoasis.de

Was sind neue Online Casinos?

Erfahrungen, Einzahlungen, Klarna, Blocks, Weniger, Dienste, Casinos, Trustly, Kinder, Online Weniger Über Trustly hinaus: Andere Dienste wie Sofort/Klarna bieten ähnliche nahtlose Erfahrungen. Kryptowährungen: Die neuen Kinder des Blocks begrüßen digitale Währungen, nicht nur für Einzahlungen ... mehr ... 1. April 2024

expand_less