Dehoga droht Regierung mit Klage

29. Oktober 2020 ©
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Der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat der Landesregierung mit einer Klage gedroht, falls sie nicht auf die geplanten Beschränkungen des Gastgewerbes verzichtet. Für die an diesem Freitag angesetzte Sondersitzung des Landtags erwarte er von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) einen Verzicht auf die angekündigten Maßnahmen und eine «tragbare Lösung», sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann am Donnerstag.
Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat der Landesregierung mit einer Klage gedroht, falls sie nicht auf die geplanten Beschränkungen des Gastgewerbes verzichtet. Für die an diesem Freitag angesetzte Sondersitzung des Landtags erwarte er von Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) einen Verzicht auf die angekündigten Maßnahmen und eine «tragbare Lösung», sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann am Donnerstag. «Sollte dies nicht möglich sein, dann werden wir den Klageweg bestreiten», kündigte er an. «Wir werden das so nicht hinnehmen.»
60 Prozent der Dehoga-Betriebe im Land seien schon jetzt existenziell bedroht. «Dem Gastgewerbe droht mit diesem erneuten Lockdown der Kollaps mit ebenso verheerenden Folgen für die Arbeitnehmerschaft und die gesamte Tourismuswirtschaft in Rheinland-Pfalz», warnte Haumann. Die beabsichtigte Schließung werde keinen effektiven Beitrag leisten, um die Infektionszahlen zu senken. Tatsächlich würden sich die Treffen auf die privaten Haushalte verlagern. «Und das ist kontraproduktiv», sagte Haumann.
Die Länder-Regierungschefs hatten sich am Mittwoch mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf weitere Einschränkungen geeinigt, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Dazu gehört unter anderem, dass Gastronomiebetriebe ab Montag vier Wochen schließen und nur noch Essen ausliefern oder zum Abholen bereitstellen dürfen. Die Bürger wurden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke erlaubt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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