Bund-Länder-Beschlüsse nun in Kieler Landes-Erlass

20. Oktober 2020 ©
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Schleswig-Holstein hat die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche jetzt in einen Erlass des Landes gegossen. Damit werden Maßnahmen bei Überschreitung der sogenannten 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt.
Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein hat die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz aus der vergangenen Woche jetzt in einen Erlass des Landes gegossen. Damit werden Maßnahmen bei Überschreitung der sogenannten 7-Tage-Inzidenzen in den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt. Welche Maßnahmen angewendet werden, richte sich auch danach, ob die Erkrankungszahlen auf eine Viruszirkulation in der Bevölkerung oder auf ein regional begrenztes Geschehen zurückzuführen seien, teilte die Landesregierung am Dienstag mit.
Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt dem Erlass zufolge die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung überall dort zu tragen, wo Menschen länger oder dichter zusammenkommen. Gemeint sind zum Beispiel Märkte, belebte Plätze und Einkaufsstraßen. In der Gastronomie gilt von 23.00 bis 6.00 Uhr des Folgetags eine Sperrzeit. Hinzu kommen Beschränkungen für Veranstaltungen inklusive private Feiern.
Weitere Verschärfungen sind ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner die Folge. Dann dürfen Gaststätten und Tankstellen generell keinen Alkohol außer Haus verkaufen. Zudem treten weitergehende Kontaktbeschränkungen in Kraft. So dürfen sich dann im öffentlichen Raum nur noch maximal zehn Personen gemeinsam aufhalten. Die Kreise und kreisfreien Städte müssen die Maßnahmen umsetzen und verstärkte Kontrollen vornehmen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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