FDP fordert Aus für Beherbergungsverbot auch im Norden
20. Oktober 2020
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Die FDP im Kieler Landtag fordert eine Aufhebung des sogenannten Beherbergungsverbots für Touristen aus Corona-Hotspots auch in Schleswig-Holstein. Die Regelung müsse auch hier schnellstmöglich aufgehoben werden, sagte Fraktionschef Christopher Vogt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.
Kiel (dpa/lno) - Die FDP im Kieler Landtag fordert eine Aufhebung des sogenannten Beherbergungsverbots für Touristen aus Corona-Hotspots auch in Schleswig-Holstein. Die Regelung müsse auch hier schnellstmöglich aufgehoben werden, sagte Fraktionschef Christopher Vogt am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Eine bundesweite Regelung gebe es schon lange nicht mehr und auch eine norddeutsche Absprache könne es jetzt nicht mehr geben. Damit bezog sich Vogt auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald vom Dienstag und auf frühere Gerichtsentscheidungen in Niedersachsen und in Baden-Württemberg.
Das OVG in Greifswald kippte am Dienstag für Mecklenburg-Vorpommern Beherbergungsbeschränkungen für Urlauber aus Corona-Risikogebieten. Die Landesregierung habe keinen sachlichen Grund darlegen können, weshalb Urlaubsgäste aus Risikogebieten anders zu behandeln seien als etwa Schüler, Studenten oder Berufspendler.
Die Gerichtsentscheidungen müssten auch Folgen für Schleswig-Holstein haben, sagte der Kieler FDP-Fraktionschef Vogt. «Unser Beherbergungsverbot ist zwar eher ein Testgebot für Touristen aus Risikogebieten, aber es ist dennoch allein schon mit Blick auf das aktuelle bundesweite Infektionsgeschehen und die unterschiedlich verfügbaren Testkapazitäten problematisch.» Es müsse bundesweit zielgenaue und wirksame Maßnahmen geben. «Ein Unterschied zwischen Tages- und Übernachtungstouristen ist nicht mehr zu begründen.»
Die Landesregierung aus CDU, Grünen und FDP hatte noch am Donnerstag voriger Woche ihr Festhalten an dem umstrittenen Beherbergungsverbot bekundet. Die Regelung besagt, dass Bürger aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen. Sie gilt für Touristen aus Gebieten ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH