Saarland passt Corona-Regeln nach Bund-Länder-Beschlüssen an

16. Oktober 2020 ©
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Das Saarland hat angesichts steigender Corona-Zahlen noch einmal die Regelungen für besonders betroffene Gebiete verschärft. In einer Sondersitzung des Ministerrates am Freitag seien die - gerade erst in Kraft getretene - Rechtsverordnung angepasst und die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch umgesetzt worden, teilte die Staatskanzlei mit.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Saarland hat angesichts steigender Corona-Zahlen noch einmal die Regelungen für besonders betroffene Gebiete verschärft. In einer Sondersitzung des Ministerrates am Freitag seien die - gerade erst in Kraft getretene - Rechtsverordnung angepasst und die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch umgesetzt worden, teilte die Staatskanzlei mit. «Die Zahlen im Saarland sind alarmierend, deshalb mussten wir jetzt zügig die Voraussetzungen schaffen, dass die erweiterten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen auch in Kraft treten können», sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) laut Mitteilung.
Nach Angaben eines Sprechers sollen die neuen Regelungen ab Sonntag gelten. Bei über 50 Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner gilt dann: Feiern im öffentlichen Raum nur noch mit maximal zehn Teilnehmern, private Feiern nur noch mit zehn Teilnehmern aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Bezugskreis. Für die Gastronomie heißt es: Sperrstunde ab 23.00 Uhr. Veranstaltungen sollen nur noch maximal 100 Teilnehmer haben.
Zu den Maßnahmen gehört auch eine erweiterte Maskenpflicht dort, wo Menschen dichter zusammenkommen, etwa in Fußgängerzonen oder bei Gottesdiensten. Außerdem gilt eine begrenzte Teilnehmerzahle im Kurs-, Sport- und Trainingsbereich und in Tanzschulen. Zuschauer sind beim Kurs-, Trainings- oder Sportbetrieb nicht mehr zugelassen.
Bei über 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner kann in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 25 Personen gefeiert werden, für den privaten Rahmen gilt eine Obergrenze von 15 Teilnehmern aus höchstens zwei Hausständen oder aus dem familiären Kreis. Für Gastronomiebetriebe ist ab 23.00 Uhr Schluss. Bei Veranstaltungen im Freien sind maximal 500 Besucher erlaubt, in geschlossenen Räumen liegt die Obergrenze bei 250, und es muss ein Hygienekonzept vorliegen. Zudem gilt die erweiterte Maskenpflicht.
Erst am Freitag war eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Darin seien aber noch nicht die Bund-Länder-Beschlüsse eingearbeitet gewesen, sagte der Sprecher.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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