Vater zu Haftstrafe verurteilt
30. September 2020
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Nach dem Tod eines nur drei Monate alten Säuglings ist der Vater des Jungen in Detmold zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er habe dem Baby ein schweres Schädeltrauma zugefügt und Körperverletzung mit Todesfolge begangen, urteilte das Landgericht Detmold am Mittwoch.
Detmold (dpa/lnw) - Nach dem Tod eines nur drei Monate alten Säuglings ist der Vater des Jungen in Detmold zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Er habe dem Baby ein schweres Schädeltrauma zugefügt und Körperverletzung mit Todesfolge begangen, urteilte das Landgericht Detmold am Mittwoch.
Der Angeklagte hatte in dem Prozess von einem Unfall gesprochen. Er habe sich mit dem Baby auf das Sofa fallen lassen, dabei sei der Junge auf der Fensterbank aufgeschlagen. Für dieses Geschehen unter seiner Aufsicht habe der Mann zum Ende des Verfahrens die Verantwortung übernommen, schilderte eine Gerichtssprecherin. Der Säugling war kurz nach dem Vorfall in einer Klinik gestorben.
Der 26-Jährige war wegen schwerer Misshandlung seines im Dezember 2019 geborenen Sohnes angeklagt worden. Er soll dem Baby auch zwei Rippen nahe der Wirbelsäule gebrochen und ihm eine Fraktur des linken Oberarms zugefügt haben, hatte es in der Anklage geheißen. In diesen beiden Fällen war aber nach Ansicht des Gerichts ein Unfallgeschehen nicht auszuschließen. Verurteilt wurde der Vater daher «nur» wegen des schweren Schädeltraumas.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH