Hochzeit mit 250 Gästen in gemieteter Eventhalle verboten
30. September 2020
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30. September 2020
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Eine Hochzeit mit 250 Gästen in einer gemieteten Eventhalle in Rheinland-Pfalz ist laut einem Gerichtsbeschluss in Corona-Zeiten verboten. Der Hallenbetreiber scheiterte mit einem entsprechenden Eilantrag.
Koblenz (dpa/lrs) - Eine Hochzeit mit 250 Gästen in einer gemieteten Eventhalle in Rheinland-Pfalz ist laut einem Gerichtsbeschluss in Corona-Zeiten verboten. Der Hallenbetreiber scheiterte mit einem entsprechenden Eilantrag. Die aktuelle 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Bundeslandes begrenze solche privaten Feiern auf 75 Teilnehmer, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mit.
Veranstalter sei hier nicht der Antragsteller als Gewerbetreibender, sondern seien die privaten Organisatoren der Hochzeit. Eine Ausnahmegenehmigung komme nicht infrage: Die Zahl der Corona-Fälle in dem betroffenen Landkreis im nördlichen Rheinland-Pfalz nehme seit einigen Wochen zu. Außerdem seien gerade auf Hochzeiten in dieser Festhalle «aller Wahrscheinlichkeit nach insgesamt bisher sechs Infektionsfälle in dem Landkreis zurückzuführen».
Das Verwaltungsgericht teilte nicht mit, um welchen Kreis es sich handelt. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einlegen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH