Kein Paritätsgesetz in Sachsen-Anhalt
29. September 2020
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29. September 2020
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Ein Paritätsgesetz, mit dem mehr Frauen in die Parlamente gebracht werden sollen, wird es in Sachsen-Anhalt zunächst nicht geben. Ein Rechtsgutachten sei zum Ergebnis gekommen, dass ein solches Gesetz auf Landes- oder Kommunalebene nicht ohne Verfassungsänderung auf Bundesebene in Betracht komme, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mit.
Magdeburg (dpa/sa) - Ein Paritätsgesetz, mit dem mehr Frauen in die Parlamente gebracht werden sollen, wird es in Sachsen-Anhalt zunächst nicht geben. Ein Rechtsgutachten sei zum Ergebnis gekommen, dass ein solches Gesetz auf Landes- oder Kommunalebene nicht ohne Verfassungsänderung auf Bundesebene in Betracht komme, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mit. Laut dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen sollte die Landesregierung prüfen, ob ein verfassungskonformes Paritätsgesetz auf den Weg gebracht werden könnte.
Paritätsgesetze, nach denen Parteien Wahllisten in abwechselnder Reihenfolge mit Frauen und Männern besetzen müssten, sind umstritten. Thüringen etwa hatte in der vergangenen Legislaturperiode ein solches Gesetz verabschiedet. Es war schließlich vom Thüringer Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt worden. In Brandenburg steht eine Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Zulässigkeit des dortigen Paritätsgesetzes bevor.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH