Oberstaatsanwalt wehrt sich gegen Vorwürfe

28. September 2020 ©
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Ein Kieler Oberstaatsanwalt hat sich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit möglichen Fehlern bei früheren Ermittlungen gegen Rocker gewehrt. «Es gab einen Streit im Landeskriminalamt, wie mit den Informationen eines informellen Zeugen umgegangen werden sollte», erklärte der Jurist am Montag in einer von seinem Anwalt verlesenen Stellungnahme.
Kiel (dpa/lno) - Ein Kieler Oberstaatsanwalt hat sich im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit möglichen Fehlern bei früheren Ermittlungen gegen Rocker gewehrt. «Es gab einen Streit im Landeskriminalamt, wie mit den Informationen eines informellen Zeugen umgegangen werden sollte», erklärte der Jurist am Montag in einer von seinem Anwalt verlesenen Stellungnahme. Es handle sich um den Versuch, Vorfälle im Landeskriminalamt aus damaliger Zeit «der Staatsanwaltschaft Kiel in die Schuhe zu schieben».
Zuvor hatte der FDP-Obmann im Ausschuss, Jan Marcus Rossa, erklärt, die sei auf einen entscheidenden Fehler der Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Nach Rossas Darstellung hatte der ermittelnde Staatsanwalt 2010 alleine entschieden, entlastende Hinweise aus dem Bereich der verdeckten Ermittlung zunächst nicht in die Akten zu nehmen. «Das war der Auslöser der ganzen Affäre.»
Konkret ging es um eine Auseinandersetzung unter Rockern in einem Schnellrestaurant in Neumünster 2010. Ein V-Mann-Führer sagte im Ausschuss dazu aus, der Oberstaatsanwalt habe damals angeordnet, die von einem Informanten stammenden Hinweise bewusst nicht schriftlich in die Ermittlungsakte aufzunehmen, weil sie «nicht erheblich» seien. «Die Entscheidung des Oberstaatsanwalts hat die ganzen Irrungen und Wirrungen ausgelöst, die es daraufhin in der Landespolizei gegeben hat», sagte Rossa.
Der V-Mann-Führer hatte im Sommer 2010 jedoch nicht nur dem Staatsanwalt, sondern auch den zuständigen Ermittlern der Soko Rocker im LKA von diesem Hinweis berichtet. Die beiden Ermittler beharrten darauf, dass die Informationen zur Akte gelangten, und schrieben letztlich einen eigenen Vermerk.
Beide Vermerke seien aber sehr vage gewesen und hätten in dem Prozess vor dem Landgericht Kiel auch keine Rolle gespielt, ließ der Oberstaatsanwalt erklären. Die nun öffentlich getätigten Aussagen bezeichnete er als «absurde Behauptung». Vom Oberstaatsanwalt seien die Informationen damals als nicht erheblich eingestuft worden. Von dem «schwelenden Konflikt» im LKA sei seinem Mandanten nichts bekannt gewesen. Dort hätten die beiden Ermittler mit ihrer Ansicht, den Hinweis verschriftlichen zu müssen, gegenüber ihren Vorgesetzten alleine gestanden.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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