Nun drei Protestcamps gegen A49 mit Übernachtung genehmigt
25. September 2020
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Als Konsequenz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gegner des Weiterbaus der Autobahn 49 in Mittelhessen nun ein drittes Protestcamp einrichten und dort wie in den anderen beiden auch übernachten. Das geht aus den überarbeiteten Auflagen des Regierungspräsidiums Gießen hervor.
Gießen (dpa/lhe) - Als Konsequenz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Gegner des Weiterbaus der Autobahn 49 in Mittelhessen nun ein drittes Protestcamp einrichten und dort wie in den anderen beiden auch übernachten. Das geht aus den überarbeiteten Auflagen des Regierungspräsidiums Gießen hervor. Demnach dürfen die Aktivisten bis einschließlich 30. September nun auch ein Camp in Kirtorf-Lehrbach (Vogelsbergkreis) einrichten.
Die A49 soll einmal Kassel und Gießen miteinander verbinden. Gegen die für den Bau der Trasse geplanten Rodungen im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm protestieren Klima- und Umweltschützer, die sich auch in Baumhäusern in dem Waldstück eingerichtet haben. Mit der Räumung und den Rodungen wird für Oktober gerechnet.
Das Camp in Kirtorf war untersagt, da Feuerwehr und Rettungskräfte den Platz während der Räumung für Sanitätseinheiten im angrenzenden Dorfgemeinschaftshaus nutzen wollten, wie das Regierungspräsidium erläuterte. «Zudem soll auf der Fläche des Sportplatzes die Möglichkeit für die Landung eines Rettungs- und Polizeihubschraubers gegeben sein.» Das Polizeipräsidium Mittelhessen habe den Sportplatz ab 1. Oktober 2020 gemietet. Das Dorfgemeinschaftshaus könne außerdem nicht genutzt werden, da ein Sanitätszentrum aufgebaut werde und zum Teil Behandlungsmöglichkeiten hergerichtet seien.
Zwei weitere Camps befinden sich in Stadtallendorf-Schweinsberg und in Homberg-Dannenrod. Für alle drei Camps sollen strenge Corona-Vorgaben gelten. Festgelegt hat das Regierungspräsidium diese schon für Kirtorf-Lehrbach und Stadtallendorf-Schweinsberg. Demnach sollen sich die Aktivisten in festen Zehnergruppen auf dem jeweiligen Gelände aufhalten und auch die Zelte entsprechend gruppieren. Hinzu kommen unter anderem Abstandsregeln, eine Maskenpflicht sowie Vorgaben zum Aufstellen mobiler Toiletten und Duschen. Ähnliche Auflagen sollten am Freitag auch für ein Camp am Sportplatz von Homberg-Dannenrod erlassen werden, hieß es vom Regierungspräsidium.
Die neuen Auflagen folgen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das den Gegnern des Ausbaus der Autobahn teilweise vorläufigen Rechtsschutz gewährt und dem Regierungspräsidium zugleich eine Frist eingeräumt hatte, seine bisherigen Auflagen zu überarbeiten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH