Tochter fordert Entschädigung
23. September 2020
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Mit einer Entschädigung für den Alkoholmissbrauch der eigenen Mutter in der Schwangerschaft befasst sich das Bundessozialgericht in Kassel. Es entscheidet heute, ob einer schwerbehinderten Jugendlichen Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen.
Kassel/Magdeburg (dpa) - Mit einer Entschädigung für den Alkoholmissbrauch der eigenen Mutter in der Schwangerschaft befasst sich das Bundessozialgericht in Kassel. Es entscheidet heute, ob einer schwerbehinderten Jugendlichen Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen. Die 2005 geborene Klägerin ist im Mutterleib schwer geschädigt worden. Das Land Sachsen-Anhalt hat eine Entschädigung aber abgelehnt. Alkoholmissbrauch sei Erscheinungsbild einer Suchterkrankung und stelle kein strafrechtlich relevantes Verhalten dar. Das Gesetz ist für Gewaltopfer gedacht. (Aktenzeichen B 9 V 3/18 R)
Die Klägerin hatte sich dagegen gewehrt - bisher vergebens: Das Sozialgericht Magdeburg und das Landessozialgericht gaben Sachsen-Anhalt Recht. Zwar sei davon auszugehen, dass die Mutter mit bedingtem Vorsatz und durch erheblichen Alkoholkonsum ihre Tochter geschädigt habe. Es sei jedoch keine Norm des Strafgesetzbuchs verletzt. Die Klägerin wird vor Gericht vom Sozialverband Deutschland vertreten. Dieser äußerte sich vorab nicht.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH