Weiterer Prozess gegen «Freie Kameraden» vor dem Ende

23. September 2020 ©
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Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die rechtsextreme «Freie Kameradschaft Dresden» (FKD) steht der vierte Prozess am Dresdner Landgericht vor dem Abschluss. In dem Verfahren gegen drei Neonazis soll an diesem Donnerstag das Urteil verkündet werden - nach 106 Verhandlungstagen.
Dresden (dpa/sn) - Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die rechtsextreme «Freie Kameradschaft Dresden» (FKD) steht der vierte Prozess am Dresdner Landgericht vor dem Abschluss. In dem Verfahren gegen drei Neonazis soll an diesem Donnerstag das Urteil verkündet werden - nach 106 Verhandlungstagen.
Den 31- bis 35-Jährigen werden Gewalttaten und Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Während der Hauptbeschuldigte sämtliche Vorwürfe bestreitet, gaben die beiden anderen Angeklagten eine Beteiligung an den Leipziger Krawallen zu - und verharmlosten in ihrem letzten Wort die Taten.
Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft haben die drei mit der 2015 gegründeten rechtsextremen FKD in verschiedener Beteiligungen unter anderem bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau Polizisten attackiert, waren an Angriffen auf Andersdenkende und Flüchtlingsunterkünfte, am Überfall auf das Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt.
Die Anklage forderte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten, die Verteidiger plädierten auf Freispruch oder Bewährung. Der Prozess vor der Staatsschutzkammer hatte im November 2018 gegen vier Männer begonnen. Ein Verfahren war 2019 abgetrennt und ein 32-Jähriger zu zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden.
Zwei der Angeklagten müssen sich seit September 2019 noch in einem weiteren Prozess am Landgericht verantworten. Sie sollen beim Dresdner Stadtfest 2016 als eine «kleine Bürgerwehr» gezielt Ausländer angegriffen haben - dabei wurden zehn Flüchtlinge teils lebensbedrohlich verletzt.
In weiteren Prozessen im Zusammenhang mit der FKD sind Mitglieder zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und sechs Jahren verurteilt worden. Ende November 2016 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Wohnungen in Dresden und Umgebung durchsucht und ein gutes Dutzend mutmaßlicher Mitglieder der FKD festgenommen. Die Verdächtigen waren erst Monate nach den Ausschreitungen in Heidenau ins Visier der Ermittler geraten - nach der Auswertung von Videos und Kommunikationsdaten sowie Befragungen von Zeugen und Verdächtigen. Der erste Prozess fand im Sommer 2017 statt.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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