Keine Aufhebung der Beschränkungen in Altenheimen in Sicht
23. September 2020
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Mecklenburg-Vorpommern wird dem hessischen Schritt zur Aufhebung der coronabedingten allgemeinen Besuchsbeschränkungen für Alten- und Pflegeheime nicht folgen. «In Mecklenburg-Vorpommern sind Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen seit Juli erlaubt.
Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern wird dem hessischen Schritt zur Aufhebung der coronabedingten allgemeinen Besuchsbeschränkungen für Alten- und Pflegeheime nicht folgen. «In Mecklenburg-Vorpommern sind Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen seit Juli erlaubt. So haben Pflegeeinrichtungen mindestens im Umfang von vier Stunden täglich Öffnungszeiten für Besuche einzurichten», sagte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. «Weitere Lockerungen sind derzeit nicht vorgesehen.» Je nach Lage der Pandemie oder Möglichkeiten der Einrichtungen könne auch darüber hinausgegangen werden, ohne dass die Verordnung geändert werden muss.
Hessen hatte vergangenen Freitag bekannt gegeben, dass es von Ende September an keine verbindlichen Vorgaben des Landes zur Dauer und Anzahl der Besuche mehr geben wird. Maßgeblich seien die jeweiligen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen. Die Landesregierung hatte dies mit rückläufigen Infektionen und Erkrankungen bei Heimbewohnern und Belegschaften begründet.
«Mit Blick auf den Herbst, die Grippe-Saison und die Dynamisierung der Corona-Pandemie halte ich eine Lockerung zum jetzigen Zeitpunkt für kontraproduktiv», betonte Drese. Pflegebedürftige gehörten zur Hochrisikogruppe. «Sobald ein Impfstoff gegen das Coronavirus zugelassen ist, müssen Pflegeeinrichtungen als erstes berücksichtigt werden.»
Emil Reisinger, Tropenmediziner an der Unimedizin Rostock, schloss sich der Haltung Dreses an. «Wir erleben momentan die zweite Infektionswelle. Da würde ich jetzt kurz vor dem Winter mit solchen Lockerungen sehr vorsichtig umgehen.» Mecklenburg-Vorpommern sei zudem in der erfreulichen Situation, dass es in den Alten- und Pflegeheimen zuletzt sehr ruhig war. Es sei jetzt nicht sinnvoll, diese Einrichtungen aus dem besonderen Schutz herauszunehmen. Reisinger betonte gleichzeitig, dass die Bewohner in den Heimen auch ein Selbstbestimmungsrecht haben.
Natalie Sharifzadeh vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordost kritisierte, dass Hessen den Schutz der Bewohner und Pflegekräfte auf den Einrichtungen ablade. «Das wird dort zu großen Unterschieden führen.» Es müsse stets auf den Schutz der Bewohner und Pflegekräfte geachtet werden. So müssten die Zugänge und die Laufwege fest geregelt sein. Die Lockerungen hingen auch von den baulichen Gegebenheiten der Einrichtungen ab.
«Wenn die Öffnungen nach drei Wochen mit einem Lockdown enden, ist auch niemandem geholfen», betonte Sharifzadeh. Allerdings seien die sozialen und psychischen Folgen der Beschränkungen für die Bewohner und Pflegekräfte so negativ, dass sie nicht dauerhaft bestehen könnten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH