Quarantäneregeln in Dortmund zu streng
16. September 2020
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16. September 2020
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Die Stadt Dortmund hat in der Corona-Krise Quarantäneregeln zu streng ausgelegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden.
Münster (dpa/lnw) - Die Stadt Dortmund hat in der Corona-Krise Quarantäneregeln zu streng ausgelegt. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Damit wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen nach dem Antrag einer Mutter aus der Vorinstanz bestätig, wie eine OVG-Sprecherin am Mittwoch sagte. In Dortmund hatten sich Ende August 28 von 35 Schülern bei einer Party mit dem Coronavirus infiziert. Das Gesundheitsamt der Stadt hatte daraufhin die Betroffenen und die restlichen sieben Schüler unter Quarantäne gestellt. Zusätzlich galt diese Anordnung noch für enge Kontaktpersonen und die Angehörigen (Az.: 13 B 1376/20).
Das ging den OVG-Richtern aber wie den Kollegen in Gelsenkirchen zu weit. In der Begründung verweisen die obersten Verwaltungsrichter auf die Hinweise des Robert Koch-Instituts zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Demnach sei es wenig wahrscheinlich, dass die Mutter selbst Krankheitserreger aufgenommen habe. Sie sei keine Kontaktperson der Kategorie I, heißt es in dem OVG-Beschluss. Die Empfehlung für eine häusliche Absonderung von 14 Tagen bestehe daher nicht, lediglich müsste innerhalb des Haushalts Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Über die Entscheidung des OVG hatten zuvor mehrere Medien berichtet.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH