Staatsanwalt will Haftstrafe für mutmaßlichen PKK-Funktionär
9. September 2020
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Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei PKK hat die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zwei Jahre und acht Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Der 43-Jährige habe sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland schuldig gemacht, sagte der Anklagevertreter am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.
Hamburg (dpa) - Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Funktionär der Kurdischen Arbeiterpartei PKK hat die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft zwei Jahre und acht Monate Haft für den Angeklagten gefordert. Der 43-Jährige habe sich der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland schuldig gemacht, sagte der Anklagevertreter am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.
Der türkische Staatsangehörige sei von Juli 2018 bis Mai 2019 hauptamtlicher Kader der verbotenen PKK in Bremen gewesen. Danach habe er bis zu seiner Verhaftung am 6. Januar dieses Jahres die Aktivitäten der Organisation im Gebiet Salzgitter verantwortet, erklärte der Oberstaatsanwalt. Zu seinen Aufgaben habe die Propaganda für die PKK sowie die Organisation von Veranstaltungen und von Spendenkampagnen gehört.
Zudem habe er vor der Bremer Bürgerschaftswahl vom 26. Mai 2019 Einfluss auf die Kandidatenaufstellung der Partei Die Linke genommen. Laut Anklage bewegte er eine Kandidatin zum Rückzug, um die Wahlchancen eines von der PKK unterstützten Bewerbers zu verbessern. Dieser sei schließlich als Nachrücker ins Parlament eingezogen.
Der Staatsanwalt zählte eine Reihe von Anschlägen auf, die die HPG, der bewaffnete Arm der PKK, im Jahr 2018 in der Türkei verübte. Dabei waren Soldaten und Polizisten, aber auch Zivilisten und angebliche Kollaborateure getötet worden. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung könnten PKK-Mitglieder in der Türkei keinen Kombattantenstatus nach dem Völkerrecht beanspruchen, betonte der Staatsanwalt.
Der Angeklagte habe in Kenntnis des Vorgehens der PKK gehandelt. In seinen Aussagen vor Gericht habe er indirekt zugegeben, dass er Gebietsverantwortlicher in Bremen und Salzgitter war. Er sei allerdings nur ausführendes Glied in einer nach dem Führerprinzip geordneten, kommunistisch geprägten Kaderorganisation gewesen. Strafmildernd müsse gewertet werden, dass der Angeklagte und seine Familie in der Türkei verfolgt wurden.
Zudem sei der 43-Jährige bereits 2016 vom Oberlandesgericht Celle zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dem Urteil zufolge war der Angeklagte schon 2013 PKK-Gebietsverantwortlicher in Oldenburg und dann bis zu seiner damaligen Festnahme am 21. Oktober 2015 in Hamburg gewesen.
Die Verteidigung könnte am Montag plädieren. Die beiden Anwälte wollen allerdings noch Dokumente verlesen lassen, die die Friedensabsichten der PKK belegen sollen. Wann der Staatsschutzsenat sein Urteil spricht, ist noch unklar.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH