OVG kippt Sexverbot in Bordellen in der Corona-Krise
8. September 2020
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Bordellbetreiber und Prostituierte können ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Münster (dpa/lnw) - Bordellbetreiber und Prostituierte können ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die vom Land erlassene Coronaschutzverordnung ist damit im Bezug auf das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten und Bordellen außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 B 902/20.NE, nicht anfechtbarer Beschluss).
Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Begründung des OVG. Das Land habe mittlerweile weitgehende Lockerungen in nahezu allen gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zugelassen. Aus diesem Grund sei nicht ersichtlich, warum dies nicht auch für sexuelle Dienstleistungen gelten solle. Ähnlich wie beim Sex werde auch beim Sport oder im Fitnessstudio heftig geatmet und vermehrt virushaltiges Aerosol verteilt. Auch sei nicht ersichtlich, warum die Gefahr bei sexuellen Dienstleistungen höher als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen sein soll.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH