Streit um verkaufsoffene Sonntage
7. September 2020
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7. September 2020
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Die von der Landespolitik vorgeschlagenen weiteren verkaufsoffenen Sonntage in Nordrhein-Westfalen schlagen weiter hohe Wellen. Am Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster sind erneut Klagen gegen die Pläne eingegangen.
Münster/Düsseldorf (dpa/lnw) - Die von der Landespolitik vorgeschlagenen weiteren verkaufsoffenen Sonntage in Nordrhein-Westfalen schlagen weiter hohe Wellen. Am Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster sind erneut Klagen gegen die Pläne eingegangen. Düren, Krefeld (beides Rheinland), Neubeckum im Münsterland, Schwerte bei Dortmund und die Gemeinde Hövelhof (Ostwestfalen) planen bis Ende des Jahres weitere Geschäftsöffnungen an verschiedenen Sonntagen. Die Klagen der Gewerkschaft Verdi betreffen zum Teil auch noch rückwirkend die Öffnung der Geschäfte in einigen Orten am 6. September. In der Vorwoche waren mehrere Verfahren zu acht Städten vom OVG entschieden worden.
Das NRW-Wirtschaftsministerium hatte per Erlass vier verkaufsoffene Sonntage bis Ende des Jahres 2020 erlaubt, um Umsatzeinbußen durch Corona zumindest zum Teil ausgleichen zu können. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts hatten diese Pläne zahlreicher Gemeinden und Städte zuletzt per Eilverfahren gekippt. Ungewohnt deutlich hatte das OVG in seinen Beschlussbegründungen zu Iserlohn und Kevelaer auf die verfassungsrechtliche Ordnung hingewiesen.
Diese könne weder durch die unbestrittenen Herausforderungen der Corona-Pandemie noch durch den Erlass des Ministeriums außer Kraft gesetzt werden. «Die Folgen der Corona-Pandemie böten keinen Anlass, die gerade erst höchstrichterlich bestätigten Maßstäbe allein wegen eines gewünschten Signals an die Wirtschaft in Frage zu stellen», heißt es in einer Mitteilung des OVG.
Die obersten Verwaltungsrichter berufen sich auf die im Grundgesetz verankerte Arbeitsruhe am Sonntag. Zuletzt hatte auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entsprechend entschieden und hohe Hürden für eine Sonntagsöffnung bekräftig. Diese sind nach der Rechtssprechung möglich, wenn besondere Anlässe wie, Feste, Handwerker- oder Jahreszeitenmärkte eh bereits zahlreiche Besucher in die Innenstädte locken. In der Corona-Krise sind diese Anlässe in den vergangenen Monaten aber ausgefallen.
Das Ministerium von Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bleibt trotz der Hinweise aus Münster bislang bei seiner Linie. Es sei nicht geplant, den aktualisierten Erlass vom 14. Juli 2020 zu ändern, teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Allerdings würde die Begründung der Eilbeschlüsse des OVG vom 28. August derzeit noch geprüft.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH