Ermittlungszuständigkeit bei Kindesmissbrauch wechselt
1. September 2020
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1. September 2020
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In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch wechselt in Nordrhein-Westfalen von diesem Dienstag an die Zuständigkeit für die Ermittlungen. Ab sofort sind nur noch die 16 sogenannten Kriminalhauptstellen zuständig.
Düsseldorf (dpa) - In Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch wechselt in Nordrhein-Westfalen von diesem Dienstag an die Zuständigkeit für die Ermittlungen. Ab sofort sind nur noch die 16 sogenannten Kriminalhauptstellen zuständig. «Damit behandeln wir diese Delikte organisatorisch genauso hochrangig wie Mord und Totschlag», hatte -Innenminister Herbert Reul (CDU) den Schritt begründet. «Der Schutz der Kinder hat für uns die höchste Priorität.»
Die Zuständigkeit für alle anderen Sexualstraftaten bleibt bei allen Kreispolizeibehörden. Bei den 16 Kriminalhauptstellen im bevölkerungsreichsten Bundesland handelt es sich um die Polizeipräsidien in Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal.
In Nordrhein-Westfalen waren in jüngster Zeit mehrere große Kindesmissbrauchsfälle mit einer Vielzahl von Opfern ans Licht gekommen. In den Tatkomplexen Lügde, Bergisch Gladbach und Münster gab es auch weit über hinaus eine Reihe von Festnahmen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH