Bahnanbindung zu Ostseetunnel
29. August 2020
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Mit der Auslegung der Planungsunterlagen beginnt am Montag (31. August) das Anhörungsverfahren für die Schienenanbindung des geplanten Ostseetunnels.
Fehmarn (dpa/lno) - Mit der Auslegung der Planungsunterlagen beginnt am Montag (31. August) das Anhörungsverfahren für die Schienenanbindung des geplanten Ostseetunnels. Den Anfang machen die Unterlagen für den sechsten Bauabschnitt, der von der Fehmarnsundbrücke, die elektrifiziert werde soll, bis zum Anschluss an den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel reicht. Der ist bereits durch einen Planfeststellungsbeschluss genehmigt, dagegen liegen aber beim Bundesverwaltungsgericht Klagen vor.
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Nach Ende der Auslegung können Betroffene bis zum 14. Oktober schriftlich Einwände gegen das Vorhaben erheben. Diese Einwendungen fließen in ein Anhörungsverfahren ein, dessen Ergebnisse an das Eisenbahnbundesamt weitergeleitet werden, wie die Bahn auf ihrer Internetseite mitteilte.
Insgesamt soll die 88 Kilometer lange Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden zweigleisig als Zubringer zum geplanten Ostseetunnel ausgebaut und durchgängig elektrifiziert werden. Die Kosten dafür beziffert die Bahn auf mehr als 1,3 Milliarden Euro.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH