OVG übernimmt Justiz-Ausstattung vom Loveparade-Verfahren
9. August 2020
©
9. August 2020
©
Die Corona-Pandemie macht kreativ und erfinderisch, auch in der Justiz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt Teile der technischen Ausrüstung des eingestellten Loveparade-Verfahrens des Landgerichts Duisburg, wie Gerichtssprecherin Gudrun Dahme der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Münster (dpa/lnw) - Die Corona-Pandemie macht kreativ und erfinderisch, auch in der Justiz: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen übernimmt Teile der technischen Ausrüstung des eingestellten Loveparade-Verfahrens des Landgerichts Duisburg, wie Gerichtssprecherin Gudrun Dahme der Deutschen Presse-Agentur sagte. Bei einer mündlichen Verhandlung des OVG am 19. August, die wegen des Hygieneschutzes im Schloss der Uni Münster stattfindet, werden ein Metalldetektor für den Einlass, drei abschließbare Aktenrollwagen und ein abschließbarer Aufbewahrungsschrank für Handys eingesetzt.
Zuletzt waren die Gegenstände auf dem Gelände der Messe Düsseldorf eingelagert. Das Landgericht Duisburg musste wegen der großen Zahl der Verfahrensteilnehmer für das Loveparade-Verfahren in die Nachbarstadt ausweichen. Das OVG konnte die Ausstattung kostenfrei aus dem Justizbesitz des Landes übernehmen. Für die anstehende mündliche Verhandlung im Streit um eine CO-Pipeline im Rheinland gibt die Uni Münster nicht nur die Aula als Raum her. «Die Uni stellt uns auch Möbel und die Technik zur Verfügung», sagte die Sprecherin.
Zuletzt hatte auch der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen wegen der Corona-Pandemie seinen üblichen Verhandlungssaal verlassen. Die Sitzung im Streit um einen Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags fand im Foyer des Oberverwaltungsgerichts stand. Die Verfassungsrichter hatten dabei die gläserne Wand der Gerichtsbibliothek im Rücken.
Für das Verfahren im jahrzehntelangen juristischen Streit um eine Kohlenmonoxid-Pipeline der früheren Bayer Material Science AG im Rheinland aber wäre selbst das Foyer zu klein. Unter den vorgeschriebenen Hygieneregeln wäre die große Zahl der Verfahrensteilnehmer, Pressevertreter und die Öffentlichkeit nicht unterzubringen.
Am 19. August kommen die Kläger aus Monheim und Leichlingen sowie die Covestro Deutschland AG als Betreiber in dem Berufungsverfahren zu Wort.
Die Klage richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Februar 2007, durch den der Bau vom linksrheinischen Chemiepark in Krefeld-Uerdingen nach Dormagen auf der rechten Rheinseite möglich wurde. Die Pipeline ist 67 Kilometer lang, zu weiten Teilen fertig gestellt, aber noch nicht in Betrieb. Die Kläger befürchten Gefahren, die von dem geruchslosen, giftigen Kohlenmonoxid (CO) ausgehen, zum Beispiel bei einem Bruch der Leitung.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH