Deutsche Umwelthilfe klagt wegen Nord-Stream-2-Genehmigung

5. August 2020 ©
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die Ostsee-Erdgasleitung Nord Stream 2 eingeleitet. Sie klagt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald auf Überprüfung der Betriebsgenehmigung für die Pipeline, wie die DUH am Mittwoch mitteilte.
Berlin/Greifswald (dpa/mv) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen die Ostsee-Erdgasleitung Nord Stream 2 eingeleitet. Sie klagt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald auf Überprüfung der Betriebsgenehmigung für die Pipeline, wie die DUH am Mittwoch mitteilte. Ein Sprecher des OVG bestätigte den Eingang der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund. Es handle sich nicht um ein Eilverfahren. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.
Die DUH fordert das Bergamt nach eigenen Angaben auf, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu unkontrolliertem Methanaustritt zu berücksichtigen und Lecks bei Förderung, Transport und Verarbeitung von Erdgas zu prüfen. Methan ist Hauptbestandteil von Erdgas und sei wesentlich klimaschädlicher als Kohlendioxid. Die Methan-Emissionen der Erdgasförderung sind laut DUH höher als bislang angenommen.
Einen Antrag der DUH auf Überprüfung der Genehmigung von Nord Stream 2 auf dieser Grundlage habe das Bergamt Stralsund zuvor abgelehnt, teilte die Organisation mit. Sie fordert, bis zum Abschluss des Verfahrens den Bau von Nord Stream 2 auszusetzen.
Nach Ansicht der DUH muss bei unvollständigem Wissen über das Ausmaß von Umweltschäden vorbeugend gehandelt werden, um diese zu vermeiden. Durch der Betrieb von Nord Stream 2 würden Treibhausgasemissionen aus der Nutzung des fossilen Gases über Jahrzehnte festgeschrieben. Zusätzlich könnten extrem klimaschädliche Methan-Lecks nicht beziffert oder ausgeschlossen werden. Hohe Methan-Lecks seien nach Stand der Wissenschaft vielmehr sehr wahrscheinlich. In ihrer Klage beantrage die DUH deshalb auch eine entsprechende Vorlage dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof.
«Wir sind uns sicher, dass Nord Stream 2 mit den mittlerweile vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht genehmigt worden wäre», sagte der Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, Constantin Zerger. Die Prüfung des Bergamtes beziehe sich lediglich auf mögliche Methan-Austritte aus der Pipeline selbst.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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