«Äppelwoi» soll Kulturerbe werden

5. August 2020 ©
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Vier hessische Traditionen sollen in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Für die hessische Apfelweinkultur, die Fastnachtsbräuche der Herbsteiner Foaselt, die Technik des Tabakanbaus und der Zigarrenverarbeitung am Oberrhein und das Uhrmacherhandwerk seien Anträge gestellt worden, teilte das Wissenschaftsministerium am Mittwoch mit.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Vier hessische Traditionen sollen in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Für die hessische Apfelweinkultur, die Fastnachtsbräuche der Herbsteiner Foaselt, die Technik des Tabakanbaus und der Zigarrenverarbeitung am Oberrhein und das Uhrmacherhandwerk seien Anträge gestellt worden, teilte das Wissenschaftsministerium am Mittwoch mit. «Alle vier Vorschläge haben ihre besondere Geschichte und drücken regionale Bräuche aus, die vor allem durch das Engagement von vielen Ehrenamtlichen lebendig gehalten werden», sagte Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn (Grüne).
Die Bräuche hätten eine lange und traditionsreiche Geschichte. So sei der Apfelwein ein zentraler Bestandteil der hessischen Lebensart. Auch die Herbsteiner Foaselt versammele seit Jahrhunderten die Menschen am Rosenmontag in Herbstein im Vogelsbergkreis. Für die Aufnahme der Technik des Tabakanbaus und der Zigarrenverarbeitung am Oberrhein machen sich die Städte Lorsch und Hatzenbühl stark. Die Branche sei bis heute das wichtigste Kapitel der Unternehmensgeschichte der Städte.
Auch das Uhrmacherhandwerk hat in Hessen eine lange Geschichte. «Das Handwerk hat sich zu Beginn des 13. Jahrhunderts von den Schlossern abgespalten, wurde eigenständig und verfügt somit über eine 800 Jahre alte Tradition», hieß. Mit einer Entscheidung über die Aufnahme in die Liste des immateriellen Kulturerbes ist laut Ministerium im Frühjahr 2021 zu rechnen. Bisher ist laut Ministerium nur der hessische Kratzputz, eine Verputztechnik, als rein hessisches immaterielles Kulturerbe gelistet.
Seit 2003 fördert die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen. Über 500 Einträge gibt es in den Listen mittlerweile. Im Gegensatz zu materiellen Welterbestätten handelt es sich beim immateriellen Kulturerbe um Traditionen, Bräuche und kulturelle Ausdrucksformen, die von Mensch zu Mensch weitergegeben werden. Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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