Keine Unterbringung in Psychiatrie
29. Juli 2020
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29. Juli 2020
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Nach einem Brand im Frankfurter Bahnhofsviertel soll der mutmaßliche Täter nicht in die Psychiatrie. Das Landgericht Frankfurt wies den Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft zurück.
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einem Brand im Frankfurter Bahnhofsviertel soll der mutmaßliche Täter nicht in die Psychiatrie. Das Landgericht Frankfurt wies den Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft zurück. Wie es am Mittwoch hieß, stehe es nicht abschließend fest, ob der 33-Jährige tatsächlich eine Mülltonne in Brand gesetzt hatte. Die Flammen hatten im Juli vergangenen Jahres auf ein Gebäude übergegriffen, wobei eine Gaststätte völlig zerstört wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf eine Videoaufzeichnung berufen, deren Inhalt allerdings dem Gericht nicht ausreichte. AZ 3660 Js 256170/17
Auch zahlreiche körperliche Übergriffe in diversen Krankenhäusern bleiben für den 33-Jährigen ohne strafrechtliche Folgen. Er könne aufgrund seiner psychischen Krankheit nicht regulär verurteilt werden, hieß es. Andererseits seien die Taten - unter anderem ein Biss in die Hand eines Pflegers - nicht derart gravierend, dass sie eine Unterbringung rechtfertigen würden.
Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH