Kiel begrüßt Einigung zu Corona-Beschränkungen nach Ausbruch
16. Juli 2020
©
16. Juli 2020
©
Schleswig-Holsteins Staatskanzleichef Dirk Schrödter hat die Verständigung von Bund und Länder auf zielgenauere lokale Corona-Beschränkungen begrüßt. Ein- und Ausreisesperren soll es demnach geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind.
Berlin/Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Staatskanzleichef Dirk Schrödter hat die Verständigung von Bund und Länder auf zielgenauere lokale Corona-Beschränkungen begrüßt. Ein- und Ausreisesperren soll es demnach geben können, wenn die Zahl der Infektionen weiter steigt oder es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits unterbrochen sind. Das steht in einem nach Beratungen von Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleichefs der Länder gefassten Beschluss.
Staatskanzleichef Schrödter nannte die Einigung ein Zeichen eines funktionierenden Föderalismus. Ziel sei es, solche Ausbrüche räumlich präzise zu managen, sagte Schrödter nach einer Telefonkonferenz der Chefs der Staatskanzleien der Länder mit dem Kanzleramtschef. In solchen Fällen sollten erforderliche Maßnahmen «schnell ergriffen, aber auch schnell wieder aufgehoben werden, wenn das Infektionsgeschehen eingrenzbar ist und Infektionsketten präzise nachvollzogen werden können».
Das vereinbarte bundeseinheitliches Vorgehen folge der bereits beschlossenen grundlegenden Strategie, sagte Schrödter. Hierzu gehöre «eine gegebenenfalls erforderliche Beschränkung nicht notwendiger Mobilität». Also Reisesperren. Schrödter zufolge wird der Bundesgesundheitsminister mit seinen Länderkollegen prüfen, wie die nationale Teststrategie im Hinblick auf Reiserückkehrer weiterentwickelt werden soll. Die Ressortchefs sollen Kriterien dafür erarbeiten, ob, wann und in welchem Umfang Tests für diese sinnvoll sind.
Das Beschlusspapier liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. «Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen», heißt es darin.
Dem Papier zufolge sollen die Länder Vorsorge dafür treffen, dass Reisende aus Regionen mit erhöhten Corona-Infektionen nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie mit einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können, dass sie nicht infiziert sind.
Mit Blick auf die Reisesaison wurde festgelegt, dass Rückkehrer aus dem Ausland, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet bleiben, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH