Neue Campingplatzverordnung berücksichtig Corona-Erfahrungen
16. Juli 2020
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16. Juli 2020
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Die Campingplätze in Schleswig-Holstein können «krisenfester» werden. In die neue Campingplatzverordnung, die am 31.
Kiel (dpa/lno) - Die Campingplätze in Schleswig-Holstein können «krisenfester» werden. In die neue Campingplatzverordnung, die am 31. Juli in Kraft tritt, hat die Landesregierung auch Erfahrungen aus der Corona-Zeit aufgenommen. So dürfen auf den Standplätzen künftig mobile Toiletten und Duschkabinen aufgestellt werden. «Das erhöht nicht nur den Komfort eines Campingplatzes», erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) dazu am Donnerstag. «Dadurch kann ein Campingplatz auch dann weiter betrieben werden, wenn die gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen aus welchem Grund auch immer geschlossen werden müssen.» Nach Ausbruch der Corona-Krise war das zeitweise der Fall.
Mit den Änderungen würden die Campingplätze im Land noch attraktiver, sagte die Ministerin. Im Vergleich zum ersten Entwurf sei die zulässige Grundfläche von Campinghäusern auf Wochenendplätzen von 40 auf 50 Quadratmeter erweitert worden. Die Möglichkeit, zusätzlich Zelte und Wohnwagen aufzustellen, sei von den Sommerferien auf die Oster-, Himmelfahrts- und Pfingstwochenenden erweitert worden.
Auch der Insektenschutz kommt zum Tragen. So sollen für die Beleuchtung von Campingplätzen künftig «insektenfreundliche» Lampen verwendet werden, um ein Verenden der Tiere an Leuchtkörpern zu vermeiden. Alte Lampen müssen aber nicht sofort ausgetauscht, sondern können bei Bedarf entsprechend ersetzt werden. Die Verordnung stellt auch klar, dass ständiges Wohnen auf Camping- und Wochenendplätzen nicht zulässig ist - aufgrund des Baurechts des Bundes. Dies betrifft Zelte, Wohnwagen sowie sogenannte Tiny Houses und Mobilheime auf Standplätzen der Campingplätze ebenso wie unbewegliche Campinghäuser auf Wochenendplätzen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH