Bleiberecht für ausländische Gewaltopfer
13. Juli 2020
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Ein Erlass der Landesregierung, der ausländische Opfer von rechten Gewalttaten vor einer drohenden Abschiebung schützen soll, ist bislang noch nie angewandt worden. Seit Bestehen der Möglichkeit - seit Mitte 2018 - sei danach bislang noch keine Duldung aus humanitären Gründen ausgesprochen worden, geht aus der Antwort des Migrationsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grüne-Landtagsabgeordneten Astrid Rothe-Beinlich hervor.
Erfurt (dpa/th) - Ein Erlass der Landesregierung, der ausländische Opfer von rechten Gewalttaten vor einer drohenden Abschiebung schützen soll, ist bislang noch nie angewandt worden. Seit Bestehen der Möglichkeit - seit Mitte 2018 - sei danach bislang noch keine Duldung aus humanitären Gründen ausgesprochen worden, geht aus der Antwort des Migrationsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grüne-Landtagsabgeordneten Astrid Rothe-Beinlich hervor.
Laut der Opferschutzorganisation Ezra wird allerdings derzeit in einem Fall die Anwendung dieses Erlasses geprüft. Er betreffe einen Mann, der in Jena mutmaßlich aus rassistischen Motiven angegriffen worden sei. Der entsprechende Antrag sei bereits im vergangenen Oktober gestellt worden.
Der Erlass soll zumindest einen vorläufigen Schutz vor Abschiebung bieten. Er betrifft Menschen, die Opfer etwa einer rassistisch motivierten Gewalttat geworden sind, aber kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Nach dem Erlass können sie eine Duldung für zunächst sechs Monate erhalten. Er soll auch der besseren Verfolgung rechtsextremistischer oder rassistischer Gewaltstraftaten dienen, denn eine mögliche Abschiebung von Zeugen erschwert die Bestrafung der Angreifer.
Ezra-Projektkoordinator Franz Zobel sieht mehrere Gründe dafür, dass der Erlass bislang noch nicht zum Tragen kam. Zum einen sei die Beantragung mit hohem Aufwand verbunden. Zum anderen müssten die Ausländerbehörden der Kommunen anerkennen, dass ein Migrant aus rechten Motiven heraus angegriffen wurde. «Dabei sind sie ja aber nicht die Experten für solche Fragen», sagte Zobel.
Auch die Duldung für sechs Monate greife zu kurz, kritisierte Zobel. Ezra plädiere nach wie vor für ein dauerhaftes Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt in Thüringen. Nur so könne das Signal an die Täter gesendet werden, dass sie mit ihrem Angriff genau das Gegenteil erreichten: Statt Menschen aus Deutschland zu vertreiben, führe ihr Angriff dazu, dass sie dauerhaft im Land bleiben könnten.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH